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Garantie-Bedingungen

Garantie bei Matratzen Hans

Definition der Garantie-Fälle

Liegekuhle
Legt man eine gerade Leiste über die Matratze und kann zwischen Leiste und Matratze einen Luftabstand messen, so ist dies eine Liegekuhle und somit ein Reklamationsfall, sofern der Abstand groß genug ist. Zum Messen zieht man dem Bezug von der Matratze ab und legt den Kern (i.d.R. Schaumkern) auf den flachen Boden. Dann einen geraden Besenstiel über die Liegekuhle. Dann mit einem Zollstock den Luftabstand zwischen Besentiel und Kuhle messen. So messen sie einfach selbst zu Hause um festzustellen, ob es sich um eine berechtigte Reklamation handelt. Erst messen - dann reklamieren. Ersparen sie sich unnötige Telefonate und Wege.

Der Abstand, der zu einer berechtigten Reklamation führt, ist hersteller- und modellabhängig. Die meisten unserer Modelle haben ab 31 mm Liegekuhle einen berechtigten Reklamationsfall.

Bei allen Matratzen, bei denen nicht ausdrücklich Anderes auf dem Rechnungsbeleg (Garantieschein) genannt wird, gilt: 

Garantiefall ab 31 mm Liegekuhle des Kerns

Bei einer dauerhaft meßbaren Liegekuhle von 31 mm oder mehr wird der Schaumkern getauscht, nicht der Bezug. Der Kunde muss den Kern in diesem Falle selbst zum Laden bringen.




Durchreiben einer Feder
Wenn sich eine Metall-Feder durch die Polster-Schichten scheuert = Garantiefall.



Bruch einer Feder
Ein Verschleißbruch des Feder-Drahtes ist ein Garantiefall. Es gilt die im Stempel angegebene Zahl der Garantiezeit.
Ein Rost-Federbruch, der nachweislich auf mangelhafte Veredelung zurück zu führen ist, hat sogar 10 Jahre Garantie, unabhängig vom Stempel. Der Rost selbst und damit eventuell verbundenes Knirschen sind kein Garantiefall. (Wir empfehlen unseren Kunden u.a. deswegen, keine Federkernmatratzen mehr zu kaufen. Bei Kaltschaum können diese Probleme nicht auftreten.)



Lattenroste
Das schadhafte Teil wird ersetzt. Bricht eine Latte, so wird diese ersetzt. Bricht ein Rahmen oder ein Holm, so wird dieser ersetzt. Auch defekte Halterungen werden ersetzt. Das defekte Einzelteil muss in den Laden gebracht werden, Dort ist dann nach Bestellung auch das Ersatzteil vom Kunden abzuholen. Alles innerhalb die Garantiezeiten. Mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigung wird nicht ersetzt.


Wir weisen darauf hin, dass technische Defekte zur Untersuchung ins Werk geschickt werden.

Der Kunde muss alle reklamierten Artikel selbst bzw. auf seine Kosten in unsere Geschäftsstelle Lüdenscheid, Heedfelder Straße 8, werktags zwischen 11 und 19 Uhr bringen. (Bitte transportieren Sie Matratzen oder Matratzenkerne sauber, weil man vorher nicht sagen kann, ob die Reklamation anerkannt wird. Eventuell müssen Sie, z.B. bei unberechtigter Reklamation, die Matratze behalten)

 Matratzen Hans ist stolz darauf,
auf 600 verkaufte Matratzen nur eine begründete Reklamation zu haben.

Garantie-Leistungen

2 Jahre Garantie = 100 % Leistung im ersten Jahr. 50 % Leistung im zweiten Jahr.

5 Jahre Garantie = 100 % Leistung im ersten Jahr. 80 % Leistung im zweiten Jahr. 60 % im dritten, 40 % im vierten, 20 % im fünften Jahr.

10 Jahre Garantie = 100 % Leistung im ersten Jahr und 10 % weniger pro Jahr, d.h. in den ersten 12 Monaten 100%, im zweiten Jahr 90 %, usw.




Eine Auszahlung des Kaufpreises erfolgt in keinem Fall. Es wird immer nur der schadhafte Bestandteil ersetzt. Bei durchgelenem Matratzenkern dieser Kern. Bei schadhaftem Bezug dieser Bezug. Bei Lattenrosten die Einzelteile.

Als Ausnahme kann kulanzweise eine höherer Härtegrad gewählt werden, wenn ein Matratzenkern durchgelegen ist. Eventuell werde ich ihnen sogar anbieten einen anderen, besseren Kern eines anderen Herstellers zu nehmen, wenn sie mit dem ursprünglich gekauften Hersteller nicht zufrieden sind. Das liegt im sachgerechten Ermessen von Matratzen Hans. Sollte eine wesentlich teurere Matratze als Erstz gewählt werden vom Kunden, so ist natürlich eine kleine Zuzahlung erforderlich, wobei denn der Gutschriftsbetrag angerechnet wird. Hier ein Beispiel:

Kunde hat bei Matratzen Hans eine Kaltschaum-Matratze von Hersteller A gekauft. Kern ist mit 31 mm Liegekuhle durchgelegen.
Kunde möchte den Kern durch einen Kern eines anderen Herstellers B im Matratzen-Hans-Programm ersetzen, der 400 € kostet.

Kunde zahlte ursprünglich für die Matratze 500 €.
Der Wert eines Kern ist 70 % vom Matratzen-Preis (also in diesem Falle 350 €).
Kunde hatte 10 Jahre Garantie und meldet Reklamation im laufenden 5.Jahr.
Demnach stehen ihm 60 % des alten Kernwertes als Einsatz für den Neuen zur Verfügung.
60 % von 350 € sind 210 €.
Kunde will damit den anderen Kern bei uns erwerben, der 400 € kostet.
400 € neuer Kern - minus 210 € Guthaben = 190 € Zuzahlung für den anderen, wertvolleren Kern.



Wie gesagt: Matratzen Hans hat kaum Reklamationen, deswegen machen sie sich keine Sorgen.
Habe 5 deutsche Matratzen-Hersteller im Programm. Statistik seit 1999.

1 davon hatte noch nie eine Reklamation, obwohl ich schon 1000 Matratzen bei ihm gekauft habe.

1 hatte auf 800 gekaufte Matratze 1 Reklamation.

2 waren im Bereich von 1 Reklamation pro 300 Matratzen.

1 hat je 150 Matratzen 1 Reklamation.


Gibt einen Gesamtschnitt von 1 Reklamation auf 600 verkaufte Matratzen und 1 Reklamation auf 360 verkaufte Lattenroste.